Auf Grund anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen verordnete das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Beibehaltung wesentlicher Schutzmaßnahmen. Neben verschärften Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, nächtlicher Ausgangssperre und der Schließung von Einrichtungen sind auch die Musikschulen weiterhin von den Regelungen betroffen. In Paragraf 4 Absatz 2 wird der Betrieb von Musikschulen mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote untersagt. Das Verbot gilt bis 7. Februar 2021.
Die Musikschule Vogtland verweist zudem auf die geänderte Ferienregelung in Sachsen, die auch für die Musikschule Vogtland Gültigkeit besitzt. Die Winterferien beginnen danach am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.