Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 enthält Vorgaben hinsichtlich der Öffnung von Musikschulen in Sachsen. Demnach ist frühestens ab 15. März auf Anordnung kommunaler Behörden wieder Einzelunterricht in Präsenzform möglich. Voraussetzung hierfür ist ein an 5 Tagen in Folge unterschrittener Inzidenzwert von 100. Ab 22. März können Musikschulen ohne Beschränkung auf Einzelunterricht öffnen, sofern sich an weiteren 14 Tagen der Inzidenzwert nicht auf über 100 erhöht. Die die Musikschule besuchenden Schüler benötigen einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest.
Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz im Vogtlandkreis noch bei über 200. Eine kurzfristige Öffnung der Musikschule Vogtland ist somit ausgeschlossen.