Das sächsische Kabinett hat am 31. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Darin wird dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen. Kontakte sollten weiterhin auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.