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Entgeltordnung
Entgeltordnung der Musikschule Vogtland e.V. | ![]() |
Entgelttabelle, pdf |
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Entgeltordnung, pdf |
§ 1 Grundsatz
Die Musikschule Vogtland e.V. erhebt nach Maßgabe der Entgeltordnung für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen Entgelte.
§ 2 Unterrichtsentgelte
(1) Die Unterrichtsentgelte berechnen sich nach einer Entgelttabelle, die als Anlage Bestandteil der Entgeltordnung ist.
(2) Über die zu zahlenden Unterrichtsentgelte wird eine schriftliche Rechnung erteilt. Die Entgeltpflicht entsteht mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages.
(3) Entgeltschuldner ist der Unterrichtsteilnehmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter.
§ 3 Unterrichtsentgeltermäßigungen und –befreiungen
(1) Familienermäßigung
Eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte wird gewährt, wenn mehrere Familienmitglieder am entgeltpflichtigen Unterricht teilnehmen. Für das zweite Familienmitglied ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt um 25 %, für das dritte und jedes weitere Familienmitglied um 50 %.
Die Reihenfolge der Familienmitglieder richtet sich nach dem Lebensalter. Das erste Familienmitglied ist demnach immer das älteste.
(2) Sozialermäßigung
Eine Sozialermäßigung für sozial Benachteiligte kann auf schriftlichen Antrag und unter Beilegung entsprechender Nachweise gewährt werden.
(3) Mehrfächerermäßigung
Für Unterrichtsteilnehmer, die zum Zwecke der Studienvorbereitung noch ein weiteres entgeltpflichtiges Hauptfach belegen, ermäßigt sich das kostengünstigere Unterrichtsentgelt um die Hälfte. Näheres regelt die entsprechende Richtlinie.
(4) Entgeltbefreiung
Entgeltfrei ist der Förderunterricht für besonders begabte Schüler gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen.
§ 4 Erstattungen
(1) Bei durch Attest nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Unterrichtsteilnehmers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen kann das Unterrichtsentgelt auf Antrag für höchstens drei Monate erstattet werden.
(2) Wird der Unterricht aus anderen Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung.
(3) Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule Vogtland e.V. zu vertreten hat, besteht auf Antrag ab der vierten Ausfallstunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung:
Ausgefallene Unterrichtsstunden | Erstattung |
4 bis 7 | 1 Monat |
8 bis 11 | 2 Monate |
12 bis 15 | 3 Monate |
etc. |
Vorgenannte Regelung entfällt, wenn Vor- oder Nachholunterricht angeboten und durchgeführt wird.
(4) Erstattungen werden jeweils mit der nächstfälligen Rechnung verrechnet oder auf Wunsch des Teilnehmers zurückgezahlt.
§ 5 Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten
(1) Für die leihweise Überlassung von Musikinstrumenten sind folgende Überlassungsentgelte zu entrichten:
Wert des überlassenen | ermäßigtes | |||
Musikinstrumentes/EUR | Überlassungsentgelt/EUR | Überlassungsentgelt/EUR | ||
(Wiederbeschaffungswert=Wbw) | Schuljahr | Monat | Schuljahr | Monat |
bis 300,00 (Wbw) | 96,00 | 8,00 | 60,00 | 5,00 |
von 301,00 bis 800,00 (Wbw) | 132,00 | 11,00 | 90,00 | 7,50 |
über 800,00 (Wbw) | 180,00 | 15,00 | 120,00 | 10,00 |
(2) Das ermäßigte Überlassungsentgelt kommt in den ersten drei Ausbildungsjahren bzw. bei der Nutzung von engmensurierten Musikinstrumenten zur Anwendung.
(3) Die entliehenen Musikinstrumente sind ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Reparaturen, die auf Grund normaler Verschleißerscheinungen anfallen, gehen zu Lasten der Musikschule Vogtland und dürfen nur von der Musikschule Vogtland in Auftrag gegeben werden. Schuldhaft durch den Entleiher verursachte Schäden sind auf Kosten des Entleihers zu beheben.
(4) Bei Verlust entliehener Musikinstrumente haftet der Entleiher in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Verlust ist der Musikschule unverzüglich anzuzeigen.
§ 6 Mahnentgelte
(1) Für die schriftliche Zahlungserinnerung (1. Mahnung) wird kein Entgelt erhoben. Für die 2. schriftliche Mahnung beträgt die Höhe des Entgeltes 2,50 Euro und für die 3. schriftliche Mahnung 10,00 Euro.
§ 7 Sonstige Entgelte
(1) Für Unterrichtsteilnehmer mit Hauptfachbelegung Klavier wird für die Nutzung musikschuleigener Tasteninstrumente ein Wartungsentgelt in Höhe von 12,00 € pro Schuljahr erhoben.
(2) Entgelte für angebotene, zeitlich begrenzte Kurse und Projekte werden unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten, der Dauer und der Teilnehmerzahl von der Geschäftsführung gesondert festgelegt.
(3) Teilnehmer am instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht zahlen unabhängig von der Anzahl der Hauptfachbelegung ein schuljährliches Lizenzentgeld für Fotokopieren von Noten in Höhe von 12,00 Euro.
§ 8 Fälligkeit
Alle Zahlungen erfolgen unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto. Unterrichtsentgelte, Wartungsentgelte und Lizenzentgelte sind im Voraus in zwei gleichen Raten zum 01.10. und zum 01.02. fällig.
Die Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten sind zum Schuljahresende (31.07.) rückwirkend fällig.
§ 9 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung für die Musikschule Vogtland e.V. tritt zum 01.02.2020 in Kraft. Damit verliert die bisherige Entgeltordnung und die Mietzinsordnung zum 31.01.2020 ihre Gültigkeit.
Entgelttabelle
Tarif |
Unterrichtsfach/-form |
Zeit/Min. |
Unterrichtsentgelt / EUR für Unterrichtsteilnehmer | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
ohne eigenes Einkommen (1) und wohnhaft in |
mit eigenem Einkommen (2) und wohnhaft in |
|||||||||
Mitgliedskommunen |
Nichtmitglieds- |
Mitgliedskommunen |
Nichtmitglieds- |
|||||||
Schuljahr |
Monat |
Schuljahr |
Monat |
Schuljahr |
Monat |
Schuljahr |
Monat |
|||
Grundfächer |
||||||||||
A1 |
Musikgarten |
30 |
180,00 |
15,00 |
192,00 |
16,00 |
||||
A2 |
Musikalische Früherziehung |
30 |
180,00 |
15,00 |
192,00 |
16,00 |
||||
A3 |
Musikalische Früherziehung |
45 |
204,00 |
17,00 |
216,00 |
18,00 |
||||
A4 |
Curriculum |
75 |
288,00 |
24,00 |
324,00 |
27,00 |
||||
A5 |
Musikalische Grundausbildung |
45 |
204,00 |
17,00 |
216,00 |
18,00 |
||||
Hauptfächer |
||||||||||
B1 |
Einzelunterricht |
30 |
600,00 |
50,00 |
648,00 |
54,00 |
684,00 |
57,00 |
720,00 |
60,00 |
B2 |
Einzelunterricht |
45 |
744,00 |
62,00 |
780,00 |
65,00 |
816,00 |
68,00 |
876,00 |
73,00 |
Gruppenunterricht |
||||||||||
B3 |
mit 2 Teilnehmern |
45 |
480,00 |
40,00 |
528,00 |
44,00 |
540,00 |
45,00 |
576,00 |
48,00 |
B4 |
mit 3 und mehr Teilnehmern |
45 |
396,00 |
33,00 |
420,00 |
35,00 |
444,00 |
37,00 |
468,00 |
39,00 |
B5 |
mit 3 und mehr Teilnehmern (5) |
45 |
300,00 |
25,00 |
||||||
Ensemble- und Ergänzungsfächer |
||||||||||
C1 |
Musiklehre ohne Hauptfachbelegung |
45 |
168,00 |
14,00 |
180,00 |
15,00 |
193,00 |
16,00 |
204,00 |
17,00 |
C2 |
Musiklehre mit Hauptfachbelegung |
45 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Komposition ohne Hauptfachbelegung |
||||||||||
C3 |
Ensembleunterricht (Chor, Orchester u.a. Ensembles) |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
(1) Als Unterrichtsteilnehmer ohne eigenes Einkommen gelten Unterrichtsteilnehmer mit Kindergeldanspruch.
Unterrichtsteilnehmer über 18 Jahre müssen die Kindergeldzahlung durch Bescheid o.ä. Belege nachweisen.
(2) Als Unterrichtsteilnehmer mit eigenem Einkommen gelten Unterrichtsteilnehmer ohne Kindergeldanspruch
(3) Mitgliedskommunen: Kommunen, die Mitglied im Trägerverein "Musikschule Vogtland e.V." sind
(4) Nichtmitgliedskommunen: Kommunen, die nicht Mitglied im Trägerverein "Musikschule Vogtland e.V." sind
(5) Sondertarif entsprechend Kooperationsvereinbarung mit Gymnasium Markneukirchen