Musikschule Vogtland

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Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung (Teil B) nach DIN 14096

Dieser Teil der Brandschutzordnung beinhaltet Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall für alle Beschäftigten und Nutzer der Musikschule Vogtland


Brandverhütung

Alle in der Musikschule Vogtland Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen.

1. Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung

Rauchen ist im gesamten Musikschulgebäude nicht erlaubt. Kerzen dürfen nur in Gegenwart von Beschäftigten entzündet und müssen von den Beschäftigten ständig beobachtet werden. Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer sind strikt zu beachten.

Die Verwendung elektrischer und gasbetriebener Heizgeräte sowie Tauchsieder ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung.

Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten sind nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Es sind die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet auch, dass nach Abschluss der Arbeiten über einige Stunden die betroffenen Räume auf Schmorgeruch usw. kontrolliert werden.

Fenster sind in allen Räumen nach Arbeitsende zu schließen.

Die Brandlast muss in allen Räumen möglichst niedrig gehalten werden.

Elektrisch betriebene Geräte müssen stets in einem einwandfreien Zustand sein und regelmäßig geprüft werden. Defekte Geräte dürfen nicht betrieben werden.

Elektrogeräte sind so aufzustellen, dass selbst bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche Gegenstände nicht entzündet werden können. Bei Arbeitsschluss sind alle Geräte abzuschalten, die nicht mehr für die Arbeitsprozesse benötigt werden.

Mängel an elektrischen Anlagen und Geräten, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen, Rauchmelder etc. sind sofort dem jeweiligen Brandschutzbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzügliche Maßnahmen einzuleiten, um die Gefahrenzustände zu beseitigen.

Es ist stets dafür zu sorgen, dass Licht und elektrische Geräte, die nicht benötigt werden, abgeschaltet sind. Dies gilt insbesondere für den Unterrichts-/Dienstschluss. Stand-by sollte vermieden werden.

Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Geräte ist nur in einem einwandfreien technischen Zustand erlaubt. Der Besitzer/Die Besitzerin ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand

2. Brand- und Rauchausbreitung

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen. In keinem Fall dürfen Brandschutztüren oder feuerhemmende Türen (z.B. zu Lagerräumen, Werkstätten) verkeilt oder sonst wie festgestellt werden.

3. Flucht- und Rettungswege

Notausgänge müssen jederzeit von innen leicht zu öffnen sein.

Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten, insbesondere elektrische Geräte und brennbare Materialien dürfen in Fluren und Treppenhäusern nicht – auch nicht vorübergehend – aufgestellt oder gelagert werden. Fluchttüren dürfen nicht versperrt sein.

Sicherheitsschilder sowie Flucht- und Rettungspläne, die den Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Jedem Musikschulnutzer müssen die Flucht- und Rettungswege, die Alarmierungs-Rufnummern und die Standorte der Brandschutzeinrichtungen durch Aushang bzw. durch Sicherheitsschilder bekannt sein.

Alle im Betrieb Beschäftigten haben die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege einzuprägen.

4. Melde- und Löscheinrichtungen

Die Rauchmelder lösen Alarmsignale aus. Zur weiteren und genauen Brandmeldung ist die Feuerwehr unverzüglich zu informieren.

Telefone sind zur Brandmeldung am besten geeignet.

Feuerlöscher sind in jedem Stockwerk vorhangen. Es handelt sich dabei um Pulverlöscher. Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen Feuerlöschern bekämpft werden.

Hinweise zum richtigen Einsatz der Feuerlöscher:

  • Feuer in Windrichtung angreifen
  • Flächenbrände vorn beginnend ablöschen; Tropf- und Fließbrände vpon oben nach unten löschen
  • Angemessene Anzahl von Feuerlöschern gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander

 

5. Verhalten im Brandfall

Im Falle eines Brandes gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und Sachgüterrettung!

Ruhe bewahren

Brandmelden

Jede Person, die Feuer oder Rauch bemerkt, hat sofort die Feuerwehr zu verständigen: 112

Folgende Informationen müssen gegeben werden: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist etwas passiert? Wie viele sind betroffen? Warten auf Rückfragen! Nach erfolgter Meldung Nachfragen, Anweisungen o.ä. der Feuerwehr abwarte

Alarmsignale

Der Feueralarm erfolgt durch Zuruf. Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen. Der Personenaufzug darf nicht benutzt werden, da im Brandfall mit einem Stromausfall zu rechnen ist. Innerschulische Brandmeldung erfolgt erst nach Alarmierung der Feuerwehr an: Direktor bzw. Schulleiter, Verantwortliche des betroffenen Musikschulstandortes, zuständigen Brandschutzbeauftragten.

Löschversuche

Ein Kleinbrand kann durchaus mit eigenen Mitteln erfolgreich gelöscht werden. Deshalb muss sich jede/r Beschäftigte stets darüber im Klaren sein, wo sich die Feuerlöscher befinden und wie diese bedient werden. Eine Brandbekämpfung sollte aber nur erfolgen, wenn sie gefahrlos durchgeführt werden kann. Anderenfalls sind Türen und Fenster sind zu schließen (nicht abzuschließen) und der Gefahrenbereich unverzüglich zu verlassen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen und Geräten ist der Strom abzuschalten, wenn es gefahrlos möglich ist.

In Sicherheit bringen

Das Musikschulgebäude ist ruhig und zügig über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Der Sammelplatz Fußweg gegenüber dem Musikschulgebäude ist aufzusuchen. Bei der Räumaktion ist Panik zu vermeiden. Auf die Anwesenheit aller Beschäftigten, Musikschulnutzer und Besucher ist zu achten. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit festgestellt und der Feuerwehr gemeldet. Der Sammelplatz darf erst nach Anweisung der Feuerwehr verlassen werden.

Die Hauptgefahr gehrt im Brandfall vom Brandrauch aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen, um weitere Verqualmung zu vermeiden. In verqualmten Bereichen gebückt gehen oder kriechen, in Bodennähe ist meist noch atembare Luft.

6. Verhalten nach einem Brand

Jeder, auch der kleinste Brand ist der Feuerwehr zu melden, damit die Brandstelle nachkontrolliert werden kann. Beim Einsatz der Feuerwehr gibt diese das Musikschulgebäude bzw. den betroffenen Bereich wieder frei. Ausgelöste Feuerlöscher sind auf keinen Fall wieder aufzuhängen. Die Feuerlöscher müssen zur fachgerechten Wiederbefüllung weitergeleitet werden.

 

Brandschutzordnung (Teil C) nach DIN 14096

Der Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte).

Die Musikschulleitung hat nachstehend aufgeführten Beschäftigten besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen.

Thomas Bartlog: Brandschutzbeauftragter für den Musikschulstandort Reichenbach

1. Brandverhütung

Verantwortlichkeiten

Brandschutzbeauftragter: Sichtprüfung von Brandschutzeinrichtungen und Einhalten von Vorschriften (Feuerlöscher, Feuerschutztüren, Freihalten von Fluchtwegen u.ä.)

Schulleiter: Aktualisierung der Brandschutzordnung, regelmäßige Unterweisung und Information der Beschäftigten und Unterweisung von neuen Beschäftigten vor Arbeitsantritt

2. Im Brandfall

Sammelplatz: Fußweg gegenüber dem Musikschulgebäude

Verantwortlichkeiten

Brandschutzbeauftragter: Feststellung der Anwesenheit auf dem Sammelplatz

Schulleiter:Rettungskräfte einweisen und als Ansprechpartner für die Rettungskräfte bereithalten, Zugänge öffnen, Schlüssel bereithalten

3. Bekanntgabe der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung wird hiermit in Kraft gesetzt. Sie wird allen Beschäftigten bekannt gegeben und ist unter www.musikschule-vogtland.de einsehbar.

Reichenbach, 06.12.2016 Andreas Häfer

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

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